Dieses Produkt darf nicht versendet werden.
Eine Abholung in der Apotheke ist aber möglich!
Für eine größere Darstellung klicken Sie auf das Bild.
(Die Abbildungen müssen nicht den tatsächlichen Produkt entsprechen)
(Die Abbildungen müssen nicht den tatsächlichen Produkt entsprechen)
COVID-19 Antigen Rapid Test Gold Spucktest Joinstar 25 Stk.
Eigenschaften
- 25 Stk.
- 9004301
- 2,79 €/Stk.
Achtung:
Aufgrund der hohen Nachfrage und der geringen Verfügbarkeit kann es zur Zeit zu Lieferverzögerungen unsererseits kommen.
Kurzer Ablauf 01/2022
--> 25 Einzeltestkits (teilbar) enthalten!
--> zur Detektion der aktuell bekannten Virusmutationen geeignet!
Hersteller: JOINSTAR BIOMEDICAL TECHNOLOGY CO., LTD.
Inhalt:
25 Stk. Teststreifen (individuell mit Trockenmittel in Folie verpackt)
25 Stk. Extraktionspuffer-Röhrchen inkl. Reagenzflüssigkeit
25 Stk.Spucktaschen
Test Beschreibung: Lateral flow test/Immunographischer In-vitro-Test
Test Typ: Qualitativ
Instrument: Gerätefrei
Probenmaterial:Sputum
Ziel Antigen: Nucleocapsid (N)
Auslesezeit: 10 – 20 Minuten
Spezifität: 98,10 % (95% CI: 95,30% - 99,50%)*
Sensitivität: 96,10 % (95% CI: 88,90% - 99,20%)*
Lagerung: 2°C bis 30°C
*Herstellerangaben
Zuverlässiger, schneller qualitativer Nachweis eines spezifischen SARS-CoV-2-Antigens in menschlichen Speichel- oder Stuhlproben
Anleitungsvideo Spucktest
Anleitungsvideo Spucktest
Information zum Verkauf von COVID-19-Antigen-Schnelltests an Privatpersonen Was ein COVID-19-Antigen-Schnelltest? Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest weist eine akute COVID-19-Infektion nach, indem er Proteinbestandteile des Virus aufspürt. Innerhalb kurzer Zeit (meist in 15 bis 20 Minuten) können virale Antigene nachgewiesen werden, die entnommene Probe muss nicht in einem Labor ausgewertet werden. Wie zuverlässig ist ein COVID-19-Antigen-Schnelltest? COVID-19-Antigen-Schnelltest stellen immer Momentaufnahmen des Infektionsgeschehens dar. Kein medizinischer Test kann eine 100%-ige Sicherheit garantieren. Bei der Anwendung von COVID-19-AntigenSchnelltests sind die Angaben zur Sensitivität und Spezifität zu beachten. Da die Konzentration der viralen Nukleoprotein-Antigene im Verlauf der Erkrankung schwankt, kann diese unter die Nachweisgrenze des Tests fallen. Eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus kann aufgrund eines negativen Testergebnisses nicht ausgeschlossen werden. Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest stellt daher keinen Ersatz für einen PCRTest dar! Wer darf einen COVID-19-Antigen-Schnelltest durchführen? Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest ist ausschließlich zur Durchführung durch medizinischen Fachpersonal bestimmt. Derzeit dürfen COVID-19-Antigen-Tests laut Information des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand: 25.11.2020) von folgenden Personen bzw. Berufsgruppen durchgeführt werden: • Ärzte/-innen gemäß Ärztegesetz 1998, • Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz, insbesondere auch Apotheker/- innen • Biomedizinischen Analytikern/-innen gemäß MTD-Gesetz, • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG, • Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG, • Pflegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in gemäß GuKG, • Sanitäter/innen gemäß SanG, • Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines Biomedizinischen Analytikers / einer Biomedizinischen Analytikerin gemäß MABG, • Ordinationsassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in gemäß MABG. Darf ein COVID-19-Antigen-Schnelltest auch in Selbstanwendung durch medizinische Laien durchgeführt werden? Nein. Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest eignet sich nicht für die Selbstanwendung durch medizinische Laien. Eine fehlerhafte Durchführung oder eine falsche Interpretation des Testergebnisses kann eine falsche Sicherheit nach sich ziehen. Ein positiver COVID-19-Antigen-Schnelltest muss durch die angesprochenen Personen bzw. Berufsgruppen außerdem nach dem Epidemiegesetz der zuständigen Gesundheitsbehörde als COVID-19-Verdachtsfall gemeldet werden. Ein positives Antigen-Testergebnis ist grundsätzlich durch einen nachfolgenden PCR-Test zu verifizieren (Ausnahme: Kontaktpersonen der Kategorie I mit COVID-19-Symptomen).
Information zum Verkauf von COVID-19-Antigen-Schnelltests an Privatpersonen Was ein COVID-19-Antigen-Schnelltest? Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest weist eine akute COVID-19-Infektion nach, indem er Proteinbestandteile des Virus aufspürt. Innerhalb kurzer Zeit (meist in 15 bis 20 Minuten) können virale Antigene nachgewiesen werden, die entnommene Probe muss nicht in einem Labor ausgewertet werden. Wie zuverlässig ist ein COVID-19-Antigen-Schnelltest? COVID-19-Antigen-Schnelltest stellen immer Momentaufnahmen des Infektionsgeschehens dar. Kein medizinischer Test kann eine 100%-ige Sicherheit garantieren. Bei der Anwendung von COVID-19-AntigenSchnelltests sind die Angaben zur Sensitivität und Spezifität zu beachten. Da die Konzentration der viralen Nukleoprotein-Antigene im Verlauf der Erkrankung schwankt, kann diese unter die Nachweisgrenze des Tests fallen. Eine mögliche Infektion mit dem Coronavirus kann aufgrund eines negativen Testergebnisses nicht ausgeschlossen werden. Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest stellt daher keinen Ersatz für einen PCRTest dar! Wer darf einen COVID-19-Antigen-Schnelltest durchführen? Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest ist ausschließlich zur Durchführung durch medizinischen Fachpersonal bestimmt. Derzeit dürfen COVID-19-Antigen-Tests laut Information des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Stand: 25.11.2020) von folgenden Personen bzw. Berufsgruppen durchgeführt werden: • Ärzte/-innen gemäß Ärztegesetz 1998, • Personen, die ein naturwissenschaftliches oder veterinärmedizinisches Studium erfolgreich abgeschlossen haben gemäß Ärztegesetz 1998 bzw. MTD-Gesetz, insbesondere auch Apotheker/- innen • Biomedizinischen Analytikern/-innen gemäß MTD-Gesetz, • Gehobener Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG, • Pflegefachassistenz nach ärztlicher Anordnung gemäß GuKG, • Pflegeassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in gemäß GuKG, • Sanitäter/innen gemäß SanG, • Laborassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines Biomedizinischen Analytikers / einer Biomedizinischen Analytikerin gemäß MABG, • Ordinationsassistenz nach ärztlicher Anordnung und unter Aufsicht eines Arztes / einer Ärztin oder eines/einer diplomierten Gesundheits- und Krankenpfleger/in gemäß MABG. Darf ein COVID-19-Antigen-Schnelltest auch in Selbstanwendung durch medizinische Laien durchgeführt werden? Nein. Ein COVID-19-Antigen-Schnelltest eignet sich nicht für die Selbstanwendung durch medizinische Laien. Eine fehlerhafte Durchführung oder eine falsche Interpretation des Testergebnisses kann eine falsche Sicherheit nach sich ziehen. Ein positiver COVID-19-Antigen-Schnelltest muss durch die angesprochenen Personen bzw. Berufsgruppen außerdem nach dem Epidemiegesetz der zuständigen Gesundheitsbehörde als COVID-19-Verdachtsfall gemeldet werden. Ein positives Antigen-Testergebnis ist grundsätzlich durch einen nachfolgenden PCR-Test zu verifizieren (Ausnahme: Kontaktpersonen der Kategorie I mit COVID-19-Symptomen).
Zu Risiken und Nebenwirkungen lesen Sie bitte die Packungsbeilage und fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker.